Rechte bei der Prüfungseinsicht

Nach Abschluss des Prüfungsverfahrens, d.h. im Normalfall nach Verkündigung der Note, habt ihr ein Jahr Anspruch auf eine Einsicht. Meistens werden von den Prüfenden zeitnah selber Termine vorgeschlagen. Ihr dürft euch in der Einsicht Notizen machen, manchmal allerdings nicht mit eigenen Materialien. Falls ihr Punkte findet, die eurer Meinung nach nicht richtig korrigiert wurden, müsst ihr konkrete und nachvollziehbare Einwände erheben, dann müssen sich die Prüfenden damit befassen. Falls ihr dafür Kopien der Prüfung braucht, könnt ihr diese schriftlich begründet beantragen, manchmal reicht es aber auch einfach nachzufragen.

Nach schriftlichem Bescheid eurer Note mit Rechtsbehelfsbelehrung (per Post) habt ihr einen Monat, um ggf. Widerspruch einzulegen.

Wir empfehlen euch, die Prüfungseinsicht zu nutzen: es hilft euch eure Fehler nachzuvollziehen und es kommt immer wieder vor, dass auch in der Korrektur Fehler auftreten!

Mehr Informationen & Leitfaden zu Prüfungseinsichten:  stuvus.de/pruefungseinsicht