Qualitätssicherungsmittel
Qualitätssicherungsmittel: Dies sind Mittel, die der Uni im Rahmen des Hochschulfinanzierungsplans zur Verfügung stehen. Sie sind zweckgebunden für die Sicherung der Qualität in Studium und Lehre.
Studierendenratsmittel
Studierendenratsmittel: Dies sind Mittel, aus dem Topf der Qualitätssicherungsmittel, die vom ASR direkt für Projekte verausgabt werden können, z.B. zur Realisierung von längeren Öffnungszeiten der Bibliotheken und Cafeterien oder zur Vergabe von Sonder-Lehrepreisen.
Studienkommissionsmittel
Studienkommissionsmittel: Dies sind Mittel, die vom ASR dezentral in die Fakultäten gehen, und die Fakultätsrate jeweils entscheiden können, wofür sie das Geld verausgaben. Die Ausgaben werden dem ASR in Form von Maßnahmenübersichten mitgeteilt und wir prüfen diese.
Die Übersichten von 2019 findet ihr hier:
Fakultät 1: Architektur und Stadtplanung
Fakultät 2: Bau- und Umweltingenieurwissenschaften
Fakultät 3: Chemie
Gemeinsame Kommission Maschinenbau (Fakultäten 4 und 7)
Fakultät 5: Informatik, Elektrotechnik und Informationstechnik
Fakultät 6: Luft- und Raumfahrttechnik und Geodäsie
Fakultät 8: Mathematik und Physik
Fakultät 9: Philosophisch- Historische Fakultät
Fakultät 10: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
Die Vergaberegelung zu den SKM findet ihr übrigens hier.