Prüfungen sind ein wichtiger Bestandteil des Studiums. Dementsprechend wichtig kann auch die Einsichtnahme in bereits abgelegte Prüfungen sein. Uns ist allerdings zu Ohren gekommen, dass an der Universität Stuttgart nicht alle wissen, welche Rechte und Pflichten es in Bezug auf die Einsichtnahme von Prüfungen gibt:
Darf man Notizen oder Kopien von den Prüfungen machen? Kann auch jemand anders für mich meine Prüfung einsehen? Um solche Fragen zu beantworten, haben wir uns Ende 2017 dieses Themas angenommen.
Nach längeren Anstrengungen der studentischen Vertreter*innen hat der Senatsausschuss Lehre und Weiterbildung im Dezember 2018 schließlich einen “Leitfaden für Prüfungseinsichten” erarbeitet. Dieser entstand auf Anregung und im Einvernehmen mit der Studierendenvertretung der Universität Stuttgart. Der Leitfaden soll künftig alle Mitglieder der Universität, die mit der Thematik befasst sind, informieren und bei der Durchführung von Prüfungseinsichten unterstützen. Fakultäts- oder Institutsweite Regelungen, die den in diesem Leitfaden aufgeführten gesetzlichen Regelungen nicht widersprechen, behalten natürlich ihre Gültigkeit. Man findet den Leitfaden unter diesem Link. Weitere Informationen rund um Prüfungen findet ihr hier:
https://www.student.uni-stuttgart.de/pruefungsorganisation/
Der Leitfaden ist derzeit leider nur in deutscher Sprache erhältlich. Wenn darin etwas nicht verständlich sein sollte, dann stellt uns gerne eine Frage dazu.
Am 14.07.2021 haben wir zum 1. Mal einen Workshop zu dem Thema angeboten. Die Folien dazu findet ihr hier: 2021-07-14-Workshop_Prüfungseinsichten
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