Semesterbeitrag

Um an der Uni Stuttgart weiterhin studieren zu können, musst du dich rechtzeitig rückmelden. Dafür müsst ihr den Semesterbeitrag überweisen, welcher nächstes Semester im Normalfall 164€ beträgt. Die genauen Details siehst du auf C@mpus unter “Meine Studienbeiträge”. Für internationale Studierende und Studierende im Zweitstudium kommt die Studiengebühr hinzu. Der Semesterbeitrag setzt sich aus verschiedenen Beiträgen zusammen, die wir dir hier geordnet nach dem Anteil am Semesterbeitrag erklären möchten.

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Studierendenwerksbeitrag: 86,50 € – ca. 52.7 %

Das Studierendenwerk Stuttgart ist unter anderem für die Mensen und Cafeterien zuständig. Dort erhalten Studierende unter Vorzeigen ihres Studienausweises günstigere Preise. Auch viele Wohnheime werden vom Studierendenwerk betreut. Dort gibt es kostengünstigen Wohnraum für Studierende, was gerade in Hinblick auf die üblichen Mietpreise in Stuttgart ein Vorteil ist. Das Studierendenwerk bietet auch weitere Angebote für Studierende an. Ein Beispiel hierfür ist die psychologische Beratung, aber auch beim BAföG-Antrag erhältst du Unterstützung. Mehr zum Studierendenwerk und dessen Angeboten findest du auf der Website (www.studierendenwerk-stuttgart.de).

Im Wintersemester 2014/2015 lag der Studierendenwerksbeitrag noch bei 37,20 €. Er wurde seitdem dann mehrmals erhöht. In dem Wintersemester 2020/2021 lag er bei 74 €. Seit einigen Semestern ist der Beitrag nun bei 86,50€.

 

Verwaltungskostenbeitrag: 70 € – ca. 42.5 %

Ausgenommen vom Verwaltungskostenbeitrag sind:

“Ausländische Studierende, die aufgrund einer Universitätspartnerschaft (inkl. Erasmus-Programm) an der Universität Stuttgart immatrikuliert sind; Zweit­immatrikulierte, die den Verwaltungs­kostenbeitrag an ihrer Erst­hochschule (z. B. Kunst­akademie, Musik­hochschule) bezahlt haben. Notwendig ist die Vorlage einer Immatrikulations­bescheinigung der Erst­hochschule bis zur Einschreibung/­Rückmeldung. Erst dann kann die Einschreibung/­Rückmeldung an der Universität Stuttgart durchgeführt werden” (Quelle: https://www.student.uni-stuttgart.de/studienorganisation/formalitaeten/gebuehren-und-beitraege, Stand 19.01.2022).

 

Beitrag Studierendenvertretung / stuvus: 7,50 € – ca. 4,6 %

Mit deinem stuvus-Beitrag finanzierst du viele Projekte an der Uni. Beispiele dafür sind die RegioRad-Stationen, die StudiKalender und die Erstsemestereinführungen. Deine Beiträge werden dafür verwendet, das Leben an der Uni zu verbessern und einen Mehrwert zu bieten. Große Veranstaltungen wie der CampusBeach und die Erstsemesterparty UNO planen wir übrigens so, dass sie kostendeckend sind. Kurz: Die Einnahmen sollen die Ausgaben ausgleichen.

Jedes Jahr (üblicherweise im Januar oder Februar) bespricht das Studierendenparlament den Haushaltsplan für das kommende Haushaltsjahr. Dieses beginnt bei uns immer am 1. April und endet am 31. März. Der Haushaltsplan ist eine Budgetplanung, wobei die Ausgaben dann nochmal einzeln beantragt und genehmigt werden müssen. Der Haushaltsplan muss vom Studierendenparlament beschlossen werden – hier haben die gewählten Mitglieder des Studierendenparlaments Stimmrecht. Diese darfst du einmal im Jahr (üblicherweise im Sommer) wählen und kannst dich auch selbst zur Wahl aufstellen lassen. Mitdiskutieren und deine Meinung sagen darfst du aber natürlich auch ohne Stimmrecht! Auch einen Antrag (z.B. zur Änderung des stuvus-Beitrags) kannst du an das StuPa stellen.

Die alten Haushaltspläne findest du auf stuvus.de/download. Falls dich die genauen Ausgaben der stuvus interessieren, kannst du sie in unserer Haushaltsübersichtsliste (HÜL) anschauen.

Zu Beginn (2013) lag der stuvus-Beitrag bei 9 €. Wir konnten den Beitrag dann erst auf 7 €, danach auf 5 € reduzieren. Dabei blieb er über vier Jahre. Alle Bestrebungen der letzten Jahre, weitere Projekte zu organisieren, den Studierenden noch mehr Gegenwert zu bieten und mehr Fachgruppen aktiv einzubinden, haben dazu geführt, dass stuvus kontinuierlich gewachsen ist. Dies resultierte letztendlich auch in kontinuierlich steigenden Ausgaben, weswegen auch die Rücklagen diesem Niveau entsprechen sollten. Aus diesem Grund wurde in der 65. Sitzung des Studierendenparlaments schließlich ein Beitrag von 10 € festgesetzt. Dieser Beitrag ist so bemessen, dass eine ausreichende Sicherheit besteht. Dabei war die Prämisse, dass der neue Beitrag von 10 € ebenfalls über einen langen Zeitraum aktuell bleibt. Weitere Erhöhungen die nächsten Semester sind also nicht zu erwarten.

In der 110. Studierendenparlamentssitzung wurde die Senkung des Beitrags von 10€ auf 7,50€ beschlossen, welche ab dem Sommersemester 2024 in Kraft tritt.