Qualitätssicherungsmittel, Studierendenratsmittel und Studienkommissionsmittel

Qualitätssicherungsmittel

Qualitätssicherungsmittel: Dies sind Mittel, die der Uni im Rahmen des Hochschulfinanzierungsplans zur Verfügung stehen. Sie sind zweckgebunden für die Sicherung der Qualität in Studium und Lehre.

Studierendenratsmittel

Studierendenratsmittel: Dies sind Mittel, aus dem Topf der Qualitätssicherungsmittel, die vom ASR direkt für Projekte verausgabt werden können, z.B. zur Realisierung von längeren Öffnungszeiten der Bibliotheken und Cafeterien oder zur Vergabe von Sonder-Lehrepreisen.

Studienkommissionsmittel

Studienkommissionsmittel: Dies sind Mittel, die vom ASR dezentral in die Fakultäten gehen, und die Fakultätsrate jeweils entscheiden können, wofür sie das Geld verausgaben. Die Ausgaben werden dem ASR in Form von Maßnahmenübersichten mitgeteilt und wir prüfen diese.

Die Übersichten von 2019 findet ihr hier:

Die Vergaberegelung zu den SKM findet ihr übrigens hier.