Was ist der Fakultätsrat?

Im Fakultätsrat werden alle Dinge, die die Fakultät betreffen, besprochen: Das sind langfristige Dinge wie die Struktur- und Entwicklungspläne der Fakultät, die Einrichtung von neuen Instituten, Studiengängen oder Professuren und die Studien- und Prüfungsordnungen der zugehörigen Studiengänge. Auch die Berufungsvorschläge werden hier beschlossen, bevor sie an den Senat weitergegeben werden. Daneben werden hier auch kurzfristigere Themen, wie die Lehrveranstaltungs- und Assistenzplanung für die kommenden Semester, besprochen.

An der Universität Stuttgart ist der Fakultätsrat als großer Fakultätsrat eingerichtet, das heißt, alle hauptberuflichen Hochschullehrer*innen und außerplanmäßigen Professor*innen sind stimmberechtigte Mitglieder. Daneben sind auch die anderen Gruppen der Fakultät vertreten: 3 akademische Mitarbeiter*innen, 3 Doktorand*innen, ein Mitglied aus Technik und Verwaltung und eben auch 7 oder 9 Studierende (je nach Größe der Fakultät). Diese studentischen Mitglieder könnt ihr bei den jährlichen Gremienwahlen wählen!